Zum öffentlichen Umgang mit der Stiftung

Zum öffentlichen Umgang mit der Stiftung für Klima- und Umweltschutz und zu seiner persönlichen Haltung dazu möchte der Vorstandsvorsitzende Erwin Sellering vor dem Hintergrund seiner jahrzehntelangen Tätigkeit im Bereich der Justiz folgenden grundsätzlichen Hinweis geben:

 

Bei der kraftvollen Forderung nach Auflösung unserer Stiftung interessiert sich offenbar niemand für die Frage, wie das rechtlich möglich sein soll.

Betont wird seit zwei Monaten lediglich, dass Landtag und Landesregierung eine Auflösung wollen. Das reicht im demokratischen Rechtsstaat aber nicht aus. Staatliche Eingriffe in die Rechte eines Rechtssubjekts, wie die Stiftung es ist, brauchen eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Das gilt auch in Zeiten großer emotionaler Betroffenheit durch einen in der Tat abscheulichen kriegerischen Überfall. Diese Betroffenheit kann unsere grundgesetzlichen Vorgaben nicht außer Kraft setzen.

Wer mit einer Maßnahme ein Signal an einen das Recht missachtenden Despoten senden will, sollte sich selbst an die Vorgaben der eigenen Rechtsordnung halten.

Ich würde mir außerdem sehr wünschen, dass auch die Presse um die Grenzen weiß, die unser demokratischer Rechtsstaat politischem Handeln setzt, und dies bei ihrer Berichterstattung berücksichtigt. Es ist durchaus befremdlich, wie Teile der Presse aus diesem in der Gewaltenteilung angelegten Spannungsverhältnis eine Geschichte über persönliche Befindlichkeiten und Auseinandersetzungen stricken.

Wenn endlich auch das von der Regierung vor vielen Wochen in Auftrag gegebene Gutachten zur Rechtslage vorliegt, sollte unter Einbeziehung der bisherigen beiden Expertisen von Prof. Dr. Katharina Uffmann und Dr. Wolf Schmidt sowie der klaren Äußerung der Stiftungsaufsicht objektiv und unvoreingenommen geprüft werden, ob die Landesregierung die Stiftungstätigkeit auf irgendeiner rechtlichen Grundlage beenden kann. Der Stiftungsvorstand ist selbstverständlich bereit, sich dazu in sachlichen Gesprächen einzubringen.

Es wäre gut, wenn sich die Landesregierung bis dahin mit tatsächlichen Behinderungen unserer Arbeit zurückhalten würde.

 

Download: PM_Zum öffentlichen Umgang mit der Stiftung Klima- und Umweltschutz