FÖRDERUNG

Grundsätze für die eigene Arbeit und für die finanziellen Unterstützungs­möglichkeiten für Dritte

Wir sind eine vom Land MV eingerichtete Stiftung, die den Auftrag hat, als eigenständige Organisation mitzuhelfen, vor allem die Jahrhundertaufgabe Klimaschutz im Bewusstsein der breiten Bevölkerung als existenziell wichtig zu verankern. Dazu wollen wir möglichst viele – Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände und Stiftungen, aber auch Unternehmen und Wissenschaftler – motivieren, selbst engagiert zum Klimaschutz beizutragen.

Und die Stiftung bietet allen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern für Klima- und Umweltschutz engagieren, ihre Zusammenarbeit und Unterstützung an, durch Beratung, Hinweise auf staatliche Fördermöglichkeiten, Beiträge zur Vernetzung und finanzielle Förderung einzelner Projekte.

Wir sehen also für unsere Stiftung zwei große Aufgaben:

  • I. Von uns aus für den Klimaschutz tätig zu werden, zu werben, aufzuklären, zum Mitmachen zu bewegen, und
  • II. Die Anstrengungen der Zivilgesellschaft bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen und denen zu helfen, vor allem finanziell zu helfen, die gute selbst entwickelte Projekte verwirklichen wollen.

I. Die eigene Tätigkeit der Stiftung soll sich auf drei Arbeitsfelder konzentrieren.

1. Organisation von Bürgerbeteiligung

Überall da, wo Menschen der Zivilgesellschaft von sich aus etwas für Klimaschutz tun wollen und dazu Beratung, Moderation, Organisation von Diskussionsprozessen brauchen, steht die Stiftung bereit, Beteiligungsprozesse mitzugestalten und verantwortlich durchzuführen.

In solchen Bürgerbeteiligungsprozessen sollen die Interessen aller zu Wort kommen, objektiv und unparteiisch aufgeklärt und Lösungen gefunden werden, die von allen akzeptiert werden können.

Für das Tätigwerden der Stiftung ist unabdingbare Voraussetzung, dass alle Beteiligten die Moderation ausdrücklich wünschen.

Diese Leistung der Stiftung wird kostenfrei erbracht, wobei klar sein muss, dass sich auch alle anderen beteiligten Akteure engagiert und unentgeltlich einbringen.

In den Fällen, in denen die Stiftung einen Prozess der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen durch Moderation begleitet, wird sie sich an der Finanzierung der einzelnen geplanten Maßnahmen nicht selbst beteiligen.

2. Umweltbildung

Umweltbildung ist für die Stiftung ein wesentliches Element, um einen Beitrag für den Klima- und Umweltschutz zu leisten. Es ist die Überzeugung der Stiftung, dass Umweltbildung bereits im Kindesalter beginnen muss, daher will die Stiftung in Kitas und Schulen aktiv mit Pädagoginnen und Pädagogen zusammenarbeiten und den Grundstock legen, der auch die Berufs-, Fach- und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern mit einbeziehen soll.

Viele Schulen im Land haben schon an bundesweiten Wettbewerben für Schulen teilgenommen, die sich besonders im Klimaschutz engagieren. Denen werden wir ein wichtiger Partner und Förderer sein und alles tun, um weitere Schulen in diesem Sinne zu gewinnen und zur Vernetzung dieser Schulen beizutragen.

Das gleiche gilt für die Kitas. Wir wollen schon die Kleinsten sensibilisieren und ihnen mit kindgerechter Pädagogik die Wichtigkeit von Klima- und Umweltschutz vermitteln.

Für die pädagogische Arbeit in Kitas und Schulen wird die Stiftung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, zur Entwicklung von Lehrmaterialien im Klimaschutz beitragen. Langfristiges Ziel wäre, diese Lehrmaterialien in den Regelausbildungsbetrieb zu bringen.

Die eigenen Maßnahmen zur Umweltbildung wird die Stiftung weitestgehend selbst finanzieren.

Soweit Dritte Projekte der Klima- und Umweltbildung durchführen wollen, ist die Stiftung, wenn sich diese Projekte nach Prüfung als pädagogisch überzeugend und wirksam darstellen, zur Zusammenarbeit und finanziellen Unterstützung bereit. Über die Forderung nach einem Eigenanteil entscheidet der Vorstand im jeweiligen Einzelfall. Soweit es sich um Organisationen handelt, deren Hauptzweck sich auf Bildungsarbeit richtet, ist eine Förderung nur ausnahmsweise und nur für gemeinsam durchgeführte Einzelprojekte möglich. Dabei sind Kosten für den Personaleinsatz der eigenen Mitglieder der Organisation ausgeschlossen, ebenso Anschaffungen, die nicht ausschließlich dem jeweiligen gemeinsamen Projekt dienen.

3. Öffentlichkeitsarbeit für Klimaschutz

Die Stiftung wird im ganzen Land Gesprächsrunden zu den wichtigsten Themen des Klima- und Umweltschutzes anbieten und dazu jeweils Fachleute als Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner gewinnen, die dann auch Stoff liefern für eine anschließende Diskussion mit dem Publikum.

Außerdem sollen die öffentlichen Veranstaltungen durch entsprechende Podcasts ergänzt werden.

Für ihre Öffentlichkeitsarbeit ist die Stiftung finanziell alleinverantwortlich.

II. Finanzielle Förderung von Projekten Dritter

Der Stiftung stehen die notwendigen Gelder zur Verfügung, um die Anstrengungen der Zivilgesellschaft für Klima- und Umweltschutz hier in Mecklenburg-Vorpommern auch finanziell zu unterstützen, zu helfen, gute Projekte zu verwirklichen.

Das gilt gleichermaßen für den Einsatz
1) einzelner Bürgerinnen und Bürger sowie von Initiativen, Vereinen und Stiftungen wie auch
2) für innovative Lösungen von Unternehmen und
3) wegweisender Beiträge aus der Wissenschaft.

1) Unterstützung einzelner Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen, Vereine und Stiftungen

Dabei unterscheidet die Stiftung zwischen ehrenamtlichem Klima- und Umweltschutz und professionellem.

a) Es gibt nämlich einerseits den ehrenamtlichen Einsatz einzelner oder kleinerer Gruppen und Initiativen, die nicht über eine professionelle hauptamtliche Unterstützung verfügen, aber mit viel Enthusiasmus und unentgeltlichem Einsatz für die gute Sache viel im Klimaschutz bewegen (Ehrenamtlicher Klimaschutz).

b) Und der Stiftung liegt andererseits an der Zusammenarbeit mit den zahlreich im Land vorhandenen Initiativen, Vereinen oder Stiftungen im Klimaschutz, die über professionelle Leitung und Geschäftsführung mit viel Expertise verfügen (Professioneller Klimaschutz).

Wichtige Partnerinnen und Partner sind auch die Berufs-, Fach- und Hochschulen.

zu a)

Beim ehrenamtlichen Klimaschutz gibt es hinsichtlich der Förderung einzelner, an die Stiftung herangetragener Projekte keine einschränkenden Vorgaben. Weder inhaltlich noch vom finanziellen Umfang her wollen wir einzelne der ehrenamtlich vorangebrachten Anliegen von vornherein ausschließen. Wir stellen uns allerdings vor, dass es sich um kleinere Projekte handelt, bei denen schon kleinere Summen zur Verwirklichung ausreichen, im Regelfall möglicherweise Beträge zwischen 1.000 € und 3.000 €.

Für diese Summen soll es keine komplizierten Antragsverfahren geben, Prüfung und Bewilligung sollen möglichst einfach und unbürokratisch erfolgen und für den Verwendungsnachweis soll im Regelfall ausreichen, zu versichern, dass die Gelder bestimmungsgemäß verwandt worden sind und zur Veranschaulichung Fotos zu schicken.

zu b)

Die professionell geleiteten Initiativen, Vereine und Stiftungen, die im Bereich des Klimaschutzes über viel Expertise verfügen, wollen wir für gute Zusammenarbeit als Partner gewinnen und unterstützen, und zwar in definierten Einzelfällen zusätzlicher Projekte, die diese Initiativen nicht bzw. nicht allein finanzieren können.

Während es bei der Unterstützung kleinerer Gruppen und Initiativen in der Mehrzahl der Fälle um Projekte eher kleineren Zuschnitt und nur lokaler Bedeutung gehen wird, sollen die gemeinsam durchzuführenden oder zu unterstützenden Projekte mit den großen Akteuren des Landes im Klimaschutzbereich möglichst landesweite Bedeutung und Wirkung haben. Der Umfang der finanziellen Beteiligung bzw. Förderung solcher Projekte durch die Stiftung wird dem entsprechen müssen. Das werden zum Teil erheblich größere Summen sein.

Grundsätzlich gilt, dass förderfähig allein die durch die jeweilige Maßnahme entstehenden zusätzlichen Kosten dieser anderen Initiativen sind. Die Anrechnung anteiliger Personalkosten für die allgemein und regelmäßig anfallenden Tätigkeiten der jeweils eingesetzten professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch die Stiftung nicht finanziert (d.h. Personalkosten können grundsätzlich nur für allein im Hinblick auf das jeweilige Projekt zusätzlich und gezielt herangezogenes Fachpersonal übernommen werden).

Gibt es Förderung von dritter (vor allem staatlicher) Seite und ist Voraussetzung für diese Förderung ein bestimmter Eigenanteil, kann es nicht Sache der Stiftung sein, die mit dieser Forderung verbundenen Ziele des Zuwendungsgebers – großes Eigeninteresse, großer eigener Einsatz der Antragstellerinnen und Antragsteller – dadurch zu unterlaufen, dass der geforderte Eigenanteil ganz oder zum Teil von der Stiftung übernommen wird.

Bei den Berufs-, Fach- und Hochschulen geht es nicht darum, Ausbildung, Lehre und Forschung in einzelnen, auf Klimaschutz bezogenen Ausbildungs- oder Studiengängen zu unterstützen. Allerdings ist die finanzielle Förderung einzelner Projekte denkbar, deren Ziel es ist, Auszubildende und Studierende von der Notwendigkeit des Klimaschutzes zu überzeugen und sie dafür zu gewinnen, sich dafür einzusetzen. Dann können entsprechende Projekte unterstützt bzw. – bei bestehender Förderfähigkeit durch andere Institution – ergänzend gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach den Erforderlichkeiten des jeweiligen Falles.

Gänzlich ausgeschlossen ist eine finanzielle Unterstützung größerer Organisationen bezüglich deren allgemeiner Kosten. Es kann deshalb keine finanziellen Spenden oder sonstige allgemeine Zuwendungen ohne Bezug zu konkreten, nach diesen Grundsätzen förderfähigen Projekten geben.

Ebenso verbietet sich angesichts der grundsätzlichen Ausrichtung der Stiftung auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft, dass unsere finanziellen Mittel für staatliche Maßnahmen und Projekte zur Verfügung stehen, die von Ministerien oder anderen öffentlichen Institutionen in Wahrnehmung ihrer ureigenen staatlichen Aufgaben durchgeführt werden.

Bei der Unterstützung und Förderung von Organisationen des professionellen Klimaschutz unterscheidet die Stiftung zwischen gemeinsam durchgeführten Projekten, bei denen beide Partner ihren vorher definierten Anteil leisten, und den Projekten, zu denen die Stiftung ausschließlich finanzielle Unterstützung leistet. In diesen Fällen wird ein nennenswerten Eigenanteil gefordert werden müssen, je nach Konstellation zwischen 30% und 50 %.

Über diese Fragen entscheidet der Vorstand jeweils im Einzelfall.

2) Unterstützung innovativer Lösungen von Unternehmen

Erfolgreicher Klimaschutz wird nur möglich sein mit der Entwicklung und Umsetzung innovativer technischer Lösungen durch engagierte und leistungsstarke Unternehmen.

Nur mit solchen innovativen Lösungen wird die Energiewende überhaupt realisiert und die notwendigen Fortschritte im Klimaschutz erreicht werden können.

Deshalb ist das aber auch einer der wichtigsten Förderbereiche des Staates. Landesregierung, Bundesregierung und EU unternehmen in diesem Bereich sehr viel mit großem finanziellem Aufwand.

Vor diesem Hintergrund wird die Stiftung als Stiftung privaten Rechts mit vergleichsweise kleinem Budget die an sie herangetragen Projekte sehr genau prüfen müssen,

ob es sich um eine unternehmerische Entscheidung handelt, die sich aller Erfahrung nach im Normalfall auch ohne Förderung rechnet

und/oder

ob es in diesem Bereich staatliche Förderprogramme gibt.

In beiden Fällen scheidet eine Förderung aus.

Unternehmerische Entscheidung

Es kann nicht Aufgabe einer privatrechtlichen Stiftung sein, in funktionierende Marktabläufe einzugreifen. Im Wettbewerb wird sich die beste und rentabelste Lösung durchsetzen. Dieser Prozess soll, auch im Interesse der notwendigen technischen Entwicklung, nicht verfälscht werden. Handelt es sich dagegen gewissermaßen um einen unternehmerischen Schritt ins Ungewisse, um ein allein im Interesse der technischen Weiterentwicklung eingegangenes Risiko, kann ausnahmsweise, wenn dies gutachtlich bestätigt wird, eine Förderung in Betracht kommen.

Dabei kann es sich aber nur um eine Anschubfinanzierung in eher kleinerem Rahmen handeln, sozusagen als Probelauf, um im Erfolgsfall auf eigenes Risiko in großem Umfang fortzufahren.

Staatliche Förderprogramme

Als private Stiftung wollen wir grundsätzlich auch nicht in Konkurrenz zu staatlicher Förderung treten.
Wenn es gut durchdachte Begrenzungen gibt, kann es nicht die Aufgabe einer Stiftung privaten Rechts sein, die staatlichen Gelder aufzustocken. Und erst recht können wir eine im Grundsatz vorgesehene staatliche Förderung nicht ersetzen, wenn ihre Bewilligung scheitert, weil die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Wir wollen uns deshalb auf die Bereiche konzentrieren, in denen noch keine staatlichen Förderprogramme bestehen. Wenn in diesen Fällen wissenschaftliche Beratung zeigt, dass sich dies daraus erklärt, dass es sich um völlig neue, noch nicht anderswo erprobte innovative Lösungen handelt, kann es ausnahmsweise zu einer positiven Förderentscheidung kommen. Dabei wird aber immer der Einsatz von Eigenmitteln in einem vertretbaren Umfang gefordert werden müssen.

Und es kann aus finanziellen Gründen regelmäßig nur um Demonstrationsprojekte mit eher geringerem finanziellen Aufwand gehen, die darauf setzen, dass es im Erfolgsfall zur Einrichtung eines staatlichen Förderprogramms für (größere) Nachfolgeprojekte kommt.

Auch in diesem Bereich werden Entscheidungen des Vorstandes in jedem Einzelfall notwendig sein, vor allem auch zur Höhe des zu fordernden Eigenanteils.

Hinsichtlich Förderhöhe und Eigenanteil gelten bei der Unterstützung innovativer Lösungen von Unternehmen die in II.1.b) niedergelegten Grundsätze entsprechend.

3) Wegweisende Beiträge aus der Wissenschaft

Klimaschutz braucht dringend die Unterstützung durch engagierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Eine entsprechende Ausrichtung und Unterstützung der universitären Forschung ist allerdings Sache des Landes.

Und nichtstaatliche Forschung und Entwicklung ist in der Regel vorausschauende unternehmerische Vorsorge, um weiter am Markt erfolgreich zu sein, und die deshalb vom Unternehmen getragen werden muss bzw. deren finanzielle Unterstützung Sache kluger Wirtschaftspolitik sein muss.

In beiden Bereichen erscheint deshalb nur in außergewöhnlichen Einzelfällen ausnahmsweise eine finanzielle Unterstützung möglich.

Schwerin, den 14.03.2024

Vorstand der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV