Stiftungen - aufs Gemeinwohl ausgerichtet

Wer die Form der Stiftung wählt, hat ein langfristiges Engagement im Sinn. In den Stiftungszwecken regeln Stifter:innen, was ihnen wichtig ist zu fördern, zu erhalten oder weiter zu entwickeln. Sie machen sich unabhängig von ihrer eigenen endlichen Existenz und geben die Rahmenbedingungen vor, die den Zweck ermöglichen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht mit dem Modell “Stiftung” vor, dass dieses Engagement auf Ewigkeit angelegt ist.

Hinter diesem Engagement steckt vor allem ein finanzieller Grundstock. Knapp zusammengefasst kann man sagen, dass eine Stiftung ein selbstständiges Vermögen ist – es gehört sich quasi selbst. Prinzipiell gibt es verschiedene Wege, die Stiftungszwecke mit finanziellen Mitteln zu verwirklichen:

  • Aus dem Stiftungskapital, das nicht aufgebraucht werden darf, ergeben sich über Zinsen so viele Erträge, dass die Stiftungsarbeit gelingt.
  • Die Stiftung erhält zwar nur wenig Erträge aus ihrem Kapital, kann aber über Fundraising als gemeinnützige Plattform (ähnlich wie Vereine) Spenden einwerben. Diese gibt sie zeitnah für die Stifungsarbeit aus.
  • Eine Stiftung kann ebenso eine institutionelle Form sein, die ein jährliches Budget von der öffentlichen Hand erhält.

Den letzten Punkt findet man häufig bei Stiftungen des öffentlichen Rechts. Aber auch privatrechtlich organisierte Stiftungen, wie beispielsweise die Ehrenamtsstiftung MV aus Güstrow, können nach diesem Finanzierungsmodell funktionieren.

Da Stiftungen sich von ihrem Wesen her (Ausnahmen bilden zum Beispiel private Familienstiftungen) auf das Gemeinwohl konzentrieren, erhalten sie staatlicherseits eine steuerliche Begünstigung. Besonders erkennbar wird das bei finanziellen Zuwendungen an Stiftungen.

Stiftungen haben in Deutschland eine lange Tradition, die sich jahrhundertelang zurückverfolgen lässt. Organisiert sind viele Stiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen auf überregionaler Ebene. Das Stiftungswesen in Mecklenburg-Vorpommern bildet sich im Verein Landesnetz der Stiftungen in MV ab.

Einordnung des Landesnetzes der Stiftungen in MV

“Seit über einem Jahr bieten uns Politik und Medien Diskussionen über das Wohl und Wehe von Stiftungen. Als Landesverband wollen wir in diesem – oft unsachlich geführten – Disput nicht Partei nehmen. Ich sehe allerdings eine entstehende Verunsicherung für Stiftungen mit Innen- und Außenwirkung, die dem Stiftungswesen in unserem Bundesland nicht guttut. Als Interessenverband für die Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern sehe ich mich jetzt – und insoweit auch unaufgefordert – verpflichtet, an folgende, zur Befriedung der gesellschaftlichen Unruhe beitragende, für das Stiftungswesen leitende Grundsätze zu erinnern:

  • 1. Mit dem Erlangen der Rechtsfähigkeit haben alle Stiftungen – wie alle anderen Rechtssubjekte auch – Anteil am Grundrechtsschutz unseres Grundgesetzes. Diese bieten gerade Abwehrrechte gegenüber staatlichen Eingriffen.
  • 2. Über das Wohl und Wehe rechtsfähiger Stiftungen entscheiden nicht politische Strömungen, sondern die Rechtsordnung. Sie wacht auch im Verwaltungsverfahren über die Entscheidungen von Aufsichtsbehörden und sind im Rechtsschutzverfahren vor den staatlichen Gerichten in einer demokratischen Gesellschaft voll überprüfbar.
  • 3. Die Politik tut sich und uns allen keinen guten Dienst damit, wenn sie den Eindruck erwecken will, in das Stiftungswesen aus dem Gedanken eines „ordre public“ heraus eingreifen zu können, wenn es Meinungsverschiedenheiten über den Bestand einzelner Stiftungen und die Sinnhaftigkeit der nach dem Stifterwillen festgesetzten Zwecke gibt. So wie es im Strafrecht den Allgemeinen Grundsatz der Unschuldsvermutung gibt, herrscht auch im Stiftungsrecht der Grundsatz des Eigentumsschutzes und der allgemeinen Handlungsfreiheit für jede einzelne Stiftung.

[…]es ist gerade jetzt der Zeitpunkt, dies unseren Mitgliedern mitzuteilen, um deutlich zu machen, dass der Landesverband sich seiner Mitverantwortung im Rahmen des politischen Diskurses bewusst ist. Dem Gemeinwohl dient es mehr, Frieden unter der Verschiedenartigkeit der Stiftungen in einem Bundesland zu stärken, als zu spalten.”

Quelle: Schreiben an die Mitglieder 23.03.23 – Diskussionen zum Stiftungswesen in MV

Stiftungsverzeichnis

Die Aufsicht über die Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern hat das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern inne. Es gibt gut 180 Stiftungen im Nordosten der Bundesrepublik, was verglichen mit anderen Bundesländern gering ist (beispielsweise hat Hamburg fast 1.500).

Eine Übersicht über die weltlichen und kirchlichen Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern bietet das Justizministerium unter folgendem Link:


Stiftungsverzeichnis MV