Pressemitteilung vom 08.04.22

Die Stiftung hat aus dem Angriffskrieg Russlands und dem Aus des Bundeskanzlers für Nord Stream 2 sofort Konsequenzen gezogen. Die Stiftung hat umgehend jede Tätigkeit für die Pipeline eingestellt und wickelt den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab. Allerdings sehen wir kritisch, dass wir jetzt auch die wichtige Arbeit im Klima- und Umweltschutz einfach einstellen sollen. Das erscheint sinnlos, weil es – anders als das „Aus“ für die Pipeline – keinerlei Wirkung hätte auf Putin-Russland und seine Fähigkeit, diesen Krieg fortzusetzen.

Vor allem aber sind wir rechtlich gehindert, die Stiftung aufzulösen. Wir haben das mehrfach dargelegt. Einige ignorieren oder bezweifeln allerdings bisher die eindeutigen rechtlichen Hindernisse und beharren aus rein politischen Gründen auf ihrem Wunsch, dass wir die Stiftung auflösen sollen.

Deshalb begrüßen wir sehr, wenn jetzt in der öffentlichen Diskussion von sachverständiger Seite auf die klaren Vorgaben des Stiftungsrechts verwiesen wird und dass diese einzuhalten sind.

Zunächst durch den Beitrag des Stiftungsexperten, Dr. Wolf Schmidt, der mit guten Argumenten und viel Sachverstand die Möglichkeit der Auflösung verneint und vor einer politischen Kampagne warnt, die über den Fall hinaus der Institution Stiftung schweren Schaden zufügen würde.

Nun hat die Justizministerin als oberste Vertreterin der an Recht und Gesetz gebundenen Stiftungsbehörde deutlich gemacht, dass eine Aufhebung der Stiftung rechtlich unmöglich ist und sie sich nicht zur Erfüllung politischer Wünsche über das Recht hinwegsetzen wird.

Diese klaren Äußerungen stützen unser nach sorgfältiger Prüfung, unter Hinzuziehung namhafter Stiftungsrechtler, gewonnenes Ergebnis, dass uns eine Auflösung der Stiftung rechtlich nicht möglich ist. Dem Stiftungsvorstand ist die Stiftung und vor allem auch das Stiftungsvermögen „anvertraut“. Er hat deshalb die klare rechtliche Verantwortung dafür, dass die Stiftung bestehen bleibt und ihre Arbeit tut zur Erfüllung des genau definierten Stiftungszwecks „Klima- und Umweltschutz“.

Es hat deshalb auch keinen Sinn, ständig öffentlich die Forderung zu erheben, wir sollten die Stiftung auflösen. Wir sind aus Rechtsgründen gehindert, diesen Wunsch zu erfüllen. Zumal dies einem klar rechtswidrigen Verhalten entspräche, welches ein großes persönliches Haftungsrisiko bedeuten würde.

Wer für sich einen Weg sieht, wie er die Stiftung auflösen kann, sollte das tun und dann auch die Rechtsfolgen selber tragen.

Erwin Sellering
Vorstandsvorsitzender

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