Kein Schutz mehr für Unternehmen, die an Nord Stream 2 mitgearbeitet haben

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die Unternehmen, die an Nord Stream 2 mitgearbeitet haben, vor einer Veröffentlichung ihrer Namen zu schützen.

Der Stiftungsvorstand hatte sogar Zwangsgeld in Kauf genommen, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwirken.

Sellering: Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen. Das bedauern wir sehr. Wir werden nun entgegen unserer festen Überzeugung die Namen auch vieler Unternehmen aus MV nennen müssen.
Diese Unternehmen haben sich nichts vorzuwerfen. Sie haben rechtmäßig gehandelt. Und sie haben Landtag und Landesregierung vertraut, die einen Schutzschirm gegen die US-Sanktionen versprochen haben.
Nach der 180°-Wende der gesamten Landespolitik müssen die Unternehmen nun aber öffentliche Angriffe und wirtschaftliche Nachteile befürchten. Sie werden sogar aus Landtag und Landesregierung, und damit von denen angegriffen werden, deren ausdrücklichen Auftrag sie erfüllt haben und von denen sie Schutz erwarten durften.

 

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