Information zum aktuellen Stand

Der Vorstand ist angefragt worden, ob die Stiftung bis Ende September aufgelöst werden könne.

Dazu wird die folgende Erklärung abgegeben:

Der Vorstand wird selbst keinen Auflösungsbeschluss fassen, weil er nach wie vor die Voraussetzungen dafür – Unmöglichkeit, weiter Klimaschutz zu machen – als nicht gegeben ansieht.

Die Stiftungsaufsicht hat das im Übrigen genauso gesehen, als sie die Aufhebung der Stiftung ausdrücklich abgelehnt hat.

Und er wird, wie in der Gemeinsamen Erklärung mit der Landesregierung vereinbart, erst dann zurücktreten, wenn der Abwicklungsprozess mit „entsprechenden Testaten unabhängiger Wirtschaftsprüfer“ abgeschlossen ist. Das wird nicht, wie ursprünglich erwartet, bis Ende September 2022 möglich sein.

Zahlreiche Verzögerungen vor allem durch das Finanzministerium ziehen den Prozess erheblich in die Länge. Durch das völlig unverständliche Verhalten der Finanzbehörden ist erst jetzt eine Schenkungssteuer-forderung erhoben worden, die von der Stiftung so nicht akzeptiert werden kann. Die Klärung wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, zumal uns jede Akteneinsicht verweigert wird. Hinzu kommt der versuchte Zugriff der Finanzbehörden auf 23 Millionen €, für den Gründe nicht ersichtlich und nicht dargelegt sind. Der Vorstand wird erst dann zurücktreten können, wenn die finanzielle Situation der Stiftung hinsichtlich aller aktuellen Forderungen geklärt ist, um nicht durch einen Rücktritt für einen der Stiftung entstehenden finanziellen Schaden verantwortlich zu sein. In diesem Falle könnten die Vorstandsmitglieder persönlich belangt werden.

 

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