Vorstand weiter zu sachlichen Gesprächen bereit
Die Präsidentin des Landtages hat für morgen, 4. Mai, die Fraktionsvorsitzenden, Vertreter der Landesregierung und den Vorstand der Stiftung Klima- und Umweltschutz zur Vorstellung und Diskussion des Gutachtens der von der Landesregierung beauftragten Gutachterin eingeladen.
Dazu der Vorstandsvorsitzende, Erwin Sellering: „Das Gutachten Weitemeyer ist von großer Wichtigkeit für das weitere Vorgehen der Regierung, die vom Landtag beauftragt worden ist, die Stiftungstätigkeit zu beenden. Die Ministerpräsidentin hat mehrfach erklärt, dass eine Auflösung der Stiftung zwar ihr politischer Wunsch ist, sie dies aber nur dann versuchen wird, wenn die vertiefte rechtliche Prüfung ergibt, dass dies rechtmäßig möglich ist.“
Bisherige Gutachten und Stellungnahmen sind eindeutig
Dennoch wird der Vorstand der Stiftung Klima- und Umweltschutz der Einladung der Präsidentin des Landtages nicht folgen. Der Grund: Bislang liegt das Gutachten dem Vorstand nicht vor, sodass auch keine Auseinandersetzung mit dem Inhalt stattfinden konnte. „Solange nicht die Möglichkeit besteht, das Gutachten nachlesen und überprüfen zu können, hat ein weiteres Gespräch aus Sicht des Vorstandes keinen Sinn. Die Argumente erneut lediglich in einem mündlichen Vortrag zu hören, kann nicht die Grundlage einer seriösen Auseinandersetzung mit den Argumenten sein“, so Erwin Sellering.
Die bisher vorliegenden Gutachten, Stellungnahmen und öffentlichen Äußerungen sind aus Sicht des Stiftungsvorstandes eindeutig: Die Stiftungsexpertin Prof. Dr. Katharina Uffmann von der Uni Bochum, der Stiftungsexperte Dr. Wolf Schmidt vom Landesnetz der Stiftungen MV und die Justizministerin als unabhängige, nur Recht und Gesetz verpflichtete Stiftungsaufsicht, haben jeweils überzeugend dargelegt, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung oder Auflösung der Stiftung nicht vorliegen.
Entscheidend für die weitere Haltung der Landesregierung dürfte daher sein, ob das eigene Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt. Und falls ja, ob dieses eigene Gutachten der Regierung all diese rechtlich klaren Aussagen erschüttern und vom Gegenteil überzeugen kann.
„Wir als Stiftung sind skeptisch, ob uns ein weiteres Gutachten im Gegensatz zu dem, was bisher vorliegt, davon überzeugen könnte, dass wir das persönliche Risiko eines aus unserer Sicht rechtswidrigen Handelns eingehen können“, erklärt dazu Erwin Sellering. Er betont gleichzeitig, dass der Vorstand der Stiftung zu einem sachlichen Austausch über die rechtlichen Argumente bereit ist, sobald auch das Gutachten der Landesregierung in schriftlicher Form zur Verfügung steht.