Alle Informationen finden Sie hier zum 👉 Hintergrund, zum 👉 Stiftungskapital und zu 👉 Häufigen Fragen (FAQ).
Das Thema “Klimaschutz” spielt für Mecklenburg-Vorpommern (MV) mit seinen Naturlandschaften, seiner Küstennähe und Agrarstruktur eine zentrale Rolle, um die Lebensgrundlage dieser und zukünftiger Generationen zu sichern. Zu diesem Zweck engagieren sich viele Akteure im Land mit unterschiedlichen Beiträgen im Klima- und Umweltschutz. Um diese Anstrengungen zu verstärken und das Thema zukünftig stärker in den Fokus öffentlicher Debatten zu rücken, wirkte das Landesparlament von MV 2020 auf die Gründung einer neuen Institution für Klima- und Umweltschutz hin. Analog zu einer Stiftung, die nach Abschluss von Nord Stream 1 zur langfristigen Abfederung von Umweltschäden gegründet wurde, sollte nach Abschluss von Nord Stream 2 eine zweite Stiftung mit dem Stiftungszweck “Klima- und Umweltschutz” gegründet werden. Wie bei der ersten Stiftung sollte eine millionenschwere Spende von Nord Stream 2 geleistet werden. Nord Stream 2 selbst war ein international tätiges Unternehmen, bei dem – neben dem Anteilseigner Gazprom – der französische Energieversorger Engie SA, die österreichische Beteiligungsgesellschaft OMV AG, das britisch-niederländische Mineralölunternehmen Royal Dutch Shell plc, der deutsche Energieversorger Uniper SE sowie das deutsche Gasunternehmen Wintershall Dea AG weitere Investoren waren.
2021 wurde die „Stiftung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Klimaschutz und Bewahrung der Natur – Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ (Stiftung Klima- und Umweltschutz MV) durch einen einstimmigen Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern gegründet – zur Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des Klimaschutzes, zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Natur im Land Mecklenburg-Vorpommern und an sowie vor den Küsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie an und vor den Ostseeküsten der Ostseeanrainerstaaten. Die Stiftung hat ihren Sitz in Schwerin.
Stiftungsvorstand und Kuratorium werden von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestellt. Erster Vorstandsvorsitzender der Stiftung war der ehemalige Ministerpräsident Erwin Sellering. Zum Gründungsvorstand zählen zudem der frühere CDU-Europaabgeordnete Werner Kuhn und die Unternehmerin Katja Enderlein. Eine finanzielle Förderung von Projekten einzelner Bürgerinnen und Bürger sowie von Initiativen, Vereinen, Stiftungen und Unternehmen wie auch für wegweisender Beiträge aus der Wissenschaft steht neben eigenen Projekten und der Klimabildung im Zentrum der Stiftungsaktivitäten.
Im Zuge der Neuaufstellung der Stiftung 2024 wurde der Großteil des Vermögens in Stiftungkapital umgewandelt und auf gut 13 Millionen Euro aufgestockt. Dessen Erträge sichern das Wirken der Stiftung für Klima- und Umweltschutzaktivitäten in den kommenden Jahrzehnten.
Wir haben für Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengestellt:
Wir sind eine Stiftung bürgerlichen Rechts, keine Stiftung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Stiftung besteht weiterhin aus einem gemeinwohlorientierten Bereich und bestand – zeitlich begrenzt – aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Der gemeinwohlorientierte Bereich
Unser Auftrag ist es, Klima- und Umweltschutz in MV voranzutreiben – so steht es in der Satzung , die für uns bindend ist. Gerade in unserem Bundesland kommt es nicht häufig vor, dass Stiftungen mit ausreichendem Kapital ausgestattet sind, um ihre Themen zu verfolgen. Genauso wie Klimaschutz kein Projekt ist, sehen wir unsere Arbeit als kontinuierlichen, gemeinschaftlichen Auftrag für die nächsten Jahrzehnte: Mit Kooperationen sowie mit eigenen Projekten und Veranstaltungen unterstützen wir alle, die sich hier im Klima- und Umweltschutz engagieren. Das machen wir mit einem engagierten Team.
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
Der Stiftung war vom Landtag MV in öffentlicher Sitzung aufgegeben worden, mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (WGB) als zeitweiligem Nebenzweck dazu beizutragen, dass die Pipeline Nord Stream 2 trotz Sanktionen der US-Regierung vollendet werden sollte. Dahinter stand die Überzeugung, dass die entsprechenden Gesetze der USA in der Rechtsordnung der souveränen Bundesrepublik Deutschland keine Wirkung entfalten sollten.
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wurde mittlerweile abgewickelt.
Im Organigramm sehen Sie, wer für was in der Stiftung verantwortlich ist. Einen Überblick über die einzelnen Personen finden Sie beim TEAM.
Das Stiftungskapital (Grundstockvermögen) betrug ursprünglich 200.000 Euro und kam ausschließlich vom Land MV. 20 Mio. Euro kamen 2021 von der Nord Stream 2 AG, einem international tätigen Unternehmen, bei dem – neben dem russischen Anteilseigner Gazprom – der französische Energieversorger Engie SA, die österreichische Beteiligungsgesellschaft OMV AG, das britisch-niederländische Mineralölunternehmen Royal Dutch Shell plc, der deutsche Energieversorger Uniper SE sowie das deutsche Gasunternehmen Wintershall Dea AG weitere Investoren waren.
Mittlerweile wurde das Grundstockvermögen auf 13 Millionen Euro erhöht. Aus den Erträgen und zusammen mit freien Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro realisiert die Stiftung ihre Arbeit für Klima- und Umweltschutz in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Stiftung erhielt im Jahr 2021 von der Nord Stream 2 AG zur Realisierung ihrer Arbeit des Klima- und Umweltschutzes im gemeinwohlorientierten Bereich 20 Millionen Euro. Die Finanzierung des Projekts Nord Stream 2 erfolgte auf der einen Seite durch Gazprom mit 50 % und auf europäischer Seite (Frankreich, Österreich, Niederlande, Großbritannien und Deutschland) durch Engie, OMV, Shell, Uniper, Wintershall Dea mit 50 %. Gemäß dieser Verteilung sind 10 Millionen Euro der Stiftungsmittel europäischen Ursprungs.
Das Stiftungsvermögen ist angelegt und kann ausschließlich für den Stiftungszweck – für Klima- und Umweltschutz – verwendet werden. Jegliche Zweckentfremdung des Geldes für andere Themen ist nicht möglich und würde geltendes Recht brechen. Die Stiftung ist auf Jahrzehnte angelegt und vergibt das Geld entsprechend ihrer Satzungszwecke.
Nein. Es werden keine Steuergelder für die laufenden Stiftungsaktivitäten verwendet. Das Stiftungskapital vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 200.000 Euro darf nicht verbraucht werden.
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb handelte als „Unternehmen“ eigenständig und finanzierte sich selbst.
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb erhielt keine Zuwendungen.
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist mittlerweile abgewickelt. Die für seine Abwicklung notwendigen Arbeitsschritte wurden ausgeführt. Weitere Informationen zur damaligen Abwicklung finden Sie hier.
Alle Informationen dazu finden sich im Einzelnen im jeweiligen Tätigkeitsbericht für das Vorjahr. Die neuesten Jahresberichte veröffentlichen wir auf unserer Seite unter www.klimastiftung-mv.de/die-stiftung/. Eine Aufstellung der Förderprojekte, eigener Programme und Veranstaltungen finden sie unter dem Punkt “Klima & Umwelt”.
Gerne können Sie weitere Fragen an uns richten unter: info@klimastiftung-mv.de