Dabei unterscheidet die Stiftung zwischen ehrenamtlichem Klima- und Umweltschutz und professionellem.
a) Es gibt nämlich einerseits den ehrenamtlichen Einsatz einzelner oder kleinerer Gruppen und Initiativen, die nicht über eine professionelle hauptamtliche Unterstützung verfügen, aber mit viel Enthusiasmus und unentgeltlichem Einsatz für die gute Sache viel im Klimaschutz bewegen (Ehrenamtlicher Klimaschutz).
b) Und der Stiftung liegt andererseits an der Zusammenarbeit mit den zahlreich im Land vorhandenen Initiativen, Vereinen oder Stiftungen im Klimaschutz, die über professionelle Leitung und Geschäftsführung mit viel Expertise verfügen (Professioneller Klimaschutz).
Wichtige Partnerinnen und Partner sind auch die Berufs-, Fach- und Hochschulen.
zu a)
Beim ehrenamtlichen Klimaschutz gibt es hinsichtlich der Förderung einzelner, an die Stiftung herangetragener Projekte keine einschränkenden Vorgaben. Weder inhaltlich noch vom finanziellen Umfang her wollen wir einzelne der ehrenamtlich vorangebrachten Anliegen von vornherein ausschließen. Wir stellen uns allerdings vor, dass es sich um kleinere Projekte handelt, bei denen schon kleinere Summen zur Verwirklichung ausreichen, im Regelfall möglicherweise Beträge zwischen 1.000 € und 3.000 €.
Für diese Summen soll es keine komplizierten Antragsverfahren geben, Prüfung und Bewilligung sollen möglichst einfach und unbürokratisch erfolgen und für den Verwendungsnachweis soll im Regelfall ausreichen, zu versichern, dass die Gelder bestimmungsgemäß verwandt worden sind und zur Veranschaulichung Fotos zu schicken.
zu b)
Die professionell geleiteten Initiativen, Vereine und Stiftungen, die im Bereich des Klimaschutzes über viel Expertise verfügen, wollen wir für gute Zusammenarbeit als Partner gewinnen und unterstützen, und zwar in definierten Einzelfällen zusätzlicher Projekte, die diese Initiativen nicht bzw. nicht allein finanzieren können.
Während es bei der Unterstützung kleinerer Gruppen und Initiativen in der Mehrzahl der Fälle um Projekte eher kleineren Zuschnitt und nur lokaler Bedeutung gehen wird, sollen die gemeinsam durchzuführenden oder zu unterstützenden Projekte mit den großen Akteuren des Landes im Klimaschutzbereich möglichst landesweite Bedeutung und Wirkung haben. Der Umfang der finanziellen Beteiligung bzw. Förderung solcher Projekte durch die Stiftung wird dem entsprechen müssen. Das werden zum Teil erheblich größere Summen sein.
Grundsätzlich gilt, dass förderfähig allein die durch die jeweilige Maßnahme entstehenden zusätzlichen Kosten dieser anderen Initiativen sind. Die Anrechnung anteiliger Personalkosten für die allgemein und regelmäßig anfallenden Tätigkeiten der jeweils eingesetzten professionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch die Stiftung nicht finanziert (d.h. Personalkosten können grundsätzlich nur für allein im Hinblick auf das jeweilige Projekt zusätzlich und gezielt herangezogenes Fachpersonal übernommen werden).
Gibt es Förderung von dritter (vor allem staatlicher) Seite und ist Voraussetzung für diese Förderung ein bestimmter Eigenanteil, kann es nicht Sache der Stiftung sein, die mit dieser Forderung verbundenen Ziele des Zuwendungsgebers – großes Eigeninteresse, großer eigener Einsatz der Antragstellerinnen und Antragsteller – dadurch zu unterlaufen, dass der geforderte Eigenanteil ganz oder zum Teil von der Stiftung übernommen wird.
Bei den Berufs-, Fach- und Hochschulen geht es nicht darum, Ausbildung, Lehre und Forschung in einzelnen, auf Klimaschutz bezogenen Ausbildungs- oder Studiengängen zu unterstützen. Allerdings ist die finanzielle Förderung einzelner Projekte denkbar, deren Ziel es ist, Auszubildende und Studierende von der Notwendigkeit des Klimaschutzes zu überzeugen und sie dafür zu gewinnen, sich dafür einzusetzen. Dann können entsprechende Projekte unterstützt bzw. – bei bestehender Förderfähigkeit durch andere Institution – ergänzend gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich nach den Erforderlichkeiten des jeweiligen Falles.
Gänzlich ausgeschlossen ist eine finanzielle Unterstützung größerer Organisationen bezüglich deren allgemeiner Kosten. Es kann deshalb keine finanziellen Spenden oder sonstige allgemeine Zuwendungen ohne Bezug zu konkreten, nach diesen Grundsätzen förderfähigen Projekten geben.
Ebenso verbietet sich angesichts der grundsätzlichen Ausrichtung der Stiftung auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft, dass unsere finanziellen Mittel für staatliche Maßnahmen und Projekte zur Verfügung stehen, die von Ministerien oder anderen öffentlichen Institutionen in Wahrnehmung ihrer ureigenen staatlichen Aufgaben durchgeführt werden.
Bei der Unterstützung und Förderung von Organisationen des professionellen Klimaschutz unterscheidet die Stiftung zwischen gemeinsam durchgeführten Projekten, bei denen beide Partner ihren vorher definierten Anteil leisten, und den Projekten, zu denen die Stiftung ausschließlich finanzielle Unterstützung leistet. In diesen Fällen wird ein nennenswerten Eigenanteil gefordert werden müssen, je nach Konstellation zwischen 30% und 50 %.
Über diese Fragen entscheidet der Vorstand jeweils im Einzelfall.