Pressemitteilung

Zur Meldung über einen Antrag auf Durchsuchung teilt die Klimastiftung mit:

Die Klimastiftung hat den Ausschuss bereits vor über einem Jahr darauf hingewiesen, dass über die seit langem vorgelegten vollständigen Akten zum ehemaligen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hinaus kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. Schreiben an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss).

Nachdem der Ausschuss am 5. Juli 2023 angedroht hatte, die Vorlage durch das Gericht erzwingen zu wollen, hat sich die Stiftung vorsorglich an das zuständige Amtsgericht Schwerin (AZ: 36 AR 1-24) gewandt und um vorbeugenden Rechtsschutz gebeten (vgl. Antragsbegründung).
Über diesen Antrag ist bisher nicht entschieden worden. Aus Sicht der Stiftung ist die Rechtslage eindeutig. Das sieht offenbar auch der Untersuchungsausschuss insgesamt so. Es fällt ja auf, dass der Durchsuchungsantrag nur von einzelnen Abgeordneten von CDU, Grünen und FDP gestellt worden ist und es darf wohl bezweifelt werden, dass diese Abgeordneten ernsthaft an einen Erfolg vor Gericht glauben. Offensichtlich geht es allein darum, weiter mit möglichst viel Krawall Stimmung zu machen.